Innovative Lehrmethoden:

Wir bilden Sie nach dem neuen Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrer aus. Das heißt wir bilden leicht verständlich und vom Einfachen zum Schweren aus.

Bei uns gibt es keine Kreidetafel und Overheadprojektoren. Modernste Multimediatechnik bietet dem Fahrschüler 4 / Tage die Woche den Theorieunterricht mit Beamer, PC-Programm und großer Leinwand. Nach 3,5 Wochen ist somit ein Teil (von 2) der Ausbildung abgeschlossen.

Die Praktische Ausbildung

Die praktischen Fahrübungen finden parallel zum Theorieunterricht statt. Dabei ist es wichtig den Ausbildungsstand bei jeder Besprechung (vor und nach einer Übungsstunde) in so genannten „Diagrammkarten“ fest zu halten.

Diese sind an den Curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. angelehnt und gliedern sich nach der empfohlenen Stufenausbildung, die nachfolgend unten genannt wird. Durch die Diagrammkarte schaffen wir Transparenz, und möchten damit den Ausbildungsstand für den Bewerber nachvollziehbar gestalten.


Die Stufenausbildung

Grundstufe Einweisung und Bedienung des Fahrzeugs
Aufbaustufe Umweltschonendes, vorausschauendes Fahren
Leistungsstufe schwierige Verkehrssituationen, Kreisverkehr, Bahnübergänge
Besondere Ausbildungsfahrten / Sonderfahrten Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt
Reife und Teststufe gilt der Prüfungsvorbereitung,


hier werden alle Inhalte der Grund, Aufbau- und Leistungsstufe wiederholt. Damit soll sichergestellt sein, das der Bewerber sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignet um ein selbständiges, Verantwortungsbewusstes und Umweltbewusstes Fahrverhalten inner und außer Orts ein Kraftfahrzeug verkehrssicher fahren kann.
Als Prüfungsvorbereitung wird eine Testfahrt (FAKT) unter Prüfungsbedingungen durchgeführt.

Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe darf dann mit den
12 x Sonderfahrten a` 45 min. begonnen werden, korrekterweise muss es heißen: »mindestens vorgeschriebenen«, weil je nach Ausbildungsbedarf des Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss.

Die Mindestanzahl der Sonderfahrten, die aber in keinem Fall unterschritten werden darf, ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten)

Klasse

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Dunkelfahrten

A, A1, B

5

4

3

A1 auf A

3

2

1

B auf BE

3

1

1