Klasse B/BF

Klasse B

Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und leichte Anhänger (bis 750 kg).

Bei Anhängern über 750 kg darf die Zugkombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Einbezogene Klassen: AM und L

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Theoretische Mindestausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst

12 x 90 Min. Grundstoff bei der Ersterteilung oder
6 x 90 Min. Grundstoff bei einer Erweiterung und
2 x 90 Min. klassenspezifischer Zusatzstoff für PKW.

Praktische Mindestausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst

die Grundausbildung in der Fahrschule (einfache Übungsstunden) und 12 Sonderfahrten
(5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dunkelheit).

BF 17

Eine Fahrerlaubnis in Begleitung der Klasse BF 17 darf bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis auch im Ausland.

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Das persönliches Erscheinen mit einem gesetzlichen Vertreter ist zur Anmeldung nötig.

Theoretische Mindestausbildung

12 x 90 Min.Grundstoff bei der Ersterteilung oder
6 x 90 Min.Grundstoff bei einer Erweiterung und
2 x 90 Min.Klassenspezifischer Zusatzstoff für PKW.

Praktische Mindestausbildung

die Grundausbildung in der Fahrschule (einfache Übungsstunden) sowie die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten

(5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dunkelheit)

Die begleitende/n Person/en benötigen folgende Voraussetzungen:

Mindestalter 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
Höchstens 1 Punkte im Fahreignungsregister