Klasse BE/B96

Klasse BE

Die Klasse BE umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis max. 3.500 kg.

Die Klasse BE setzt die Klasse B voraus.
Eine gemeinsame Ausbildung ist möglich.

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Theoretische Mindestausbildung

Bei einer Erweiterung von B auf BE (Anhängerbetrieb) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Praktische Mindestausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst die Grundausbildung (einfache Übungsstunden) und 5 Sonderfahrten
(3x Überland, 1x Autobahn, 1x Dunkelheit).

Klasse B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erworben werden.Die Erweiterung bedarf keiner erneuten Prüfung. Sie umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg. Die zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von Anhänger und Fahrzeug darf dabei 4250 kg nicht überschreiten.

Die Erweiterung B96 setzt die Klasse B voraus. Eine gemeinsame Ausbildung ist möglich.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).

Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Theoretische Mindestausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 2,5 Stunden.

Praktische Mindestausbildung

Die praktische Ausbildung in der Fahrschule umfasst 3,5 Stunden.