Klasse A2

 

Klasse A2

Anmeldung / Mindestalter

Für die Anmeldung beim Bürgeramt und für die Ausbildung in der Fahrschule beträgt das Mindestalter 17 ½ Jahre.

• Die Klasse A2 umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als ( 35 kW / 48 PS ) bei dem das Verhältnis der Leistung des Motorrades zur Leermasse des Motorrades 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Die Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM mit ein.

Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist, benötigt lediglich eine praktische Prüfung, um in die Klasse A2 aufzusteigen. Die theoretische Ausbildung entfällt.

Theoretische Mindestausbildung

• 12 x 90 Min. Grundstoff bei der Ersterteilung oder
•   6 x 90 Min. Grundstoff bei einer Erweiterung und
•   4 x 90 Min. klassenspezifischer Zusatzstoff für Motorrad

Praktische Mindestausbildung

Wer weniger als 2 Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, kann nur im Direkteinstieg die Klasse A2 erwerben. In diesem Fall muss eine theoretische und praktische Fahrausbildung (mit reduzierten Sonderfahrten 3, 2, 1 ) durchlaufen sowie eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.

Die praktische Ausbildung umfasst

• Grundausbildung in der Fahrschule (einfache Übungsstunden)
• 12 Sonderfahrten (5, 4, 3) bei Ersterteilung oder
•   6 Sonderfahrten (3, 2, 1) bei Vorbesitz der Klasse A1wenn weniger als zwei Jahre im Besitz.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens zwei Jahren entfallen ebenfalls die Sonderfahrten.