Die theoretische Fahrschul Ausbildung
Wir bilden dich nach dem neuen Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrer aus. Das heißt, wir bilden leicht verständlich und vom Einfachen zum Schweren aus. Bei uns gibt es keine Kreidetafel und Overheadprojektoren. Modernste Multimediatechnik bietet dem Fahrschüler 4 Tage die Woche den Theorieunterricht mit Beamer, PC-Programm und großer Leinwand. Nach 3,5 Wochen ist somit ein Teil (von 2) der Ausbildung abgeschlossen.
Die Praktische Fahrschul Ausbildung
Die praktischen Fahrübungen finden parallel zum Theorieunterricht statt. Dabei ist es wichtig, den Ausbildungsstand bei jeder Besprechung (vor und nach einer Übungsstunde) in so genannten „Diagrammkarten“ fest zu halten.Diese sind an den curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. angelehnt und gliedern sich nach der empfohlenen Stufenausbildung, die nachfolgend genannt wird. Durch die Diagrammkarten schaffen wir Transparenz und möchten damit den Ausbildungsstand für den Bewerber nachvollziehbar gestalten.
Die Stufenausbildung
Grundstufe | Einweisung und Bedienung des Fahrzeugs |
---|---|
Aufbaustufe | umweltschonendes, vorausschauendes Fahren |
Leistungsstufe | schwierige Verkehrssituationen, Kreisverkehr, Bahnübergänge |
besondere Ausbildungsfahrten / Sonderfahrten | Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Nachtfahrt |
Reife und Teststufe | gilt der Prüfungsvorbereitung |
In der letzten Stufe werden alle Inhalte der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe wiederholt. Damit soll sichergestellt sein, dass der Bewerber sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignet um ein Kraftfahrzeug Verantwortungsbewusst und verkehrssicher inner- und außerorts zu fahren. Als Prüfungsvorbereitung wird eine Testfahrt unter Prüfungsbedingungen durchgeführt.
Die Fahrten
Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe darf dann mit den vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten begonnen werden. Korrekterweise muss es „mindestens vorgeschriebenen“ heißen, da je nach Ausbildungsbedarf des Schülers der Fahrlehrer auch mehr Übungsstunden verordnen darf bzw. muss.
Die Mindestanzahl der Sonderfahrten ist für jede Klasse gesetzlich geregelt (Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten).
Klassen | Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Dunkelfahrten |
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Ersterteilung A, A2, A1,B, BF17 | 5 | 4 | 3 |
Erweiterung A1* auf A2 / A2* auf A / A1 auf A | 3 | 2 | 1 |
B auf BE | 3 | 1 | 1 |
* Nach zweijährigem Vorbesitz reduzieren sich die Sonderfahrten für den Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 nach A.